Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI:
Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können monatlich mindestens 125€ für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Bereits seit 2015 steht dieses Angebot allen Pflegebedürftigen offen.
Unser Pflegedienst TOSOM ist berechtigt, diese Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen. Wir bieten Unterstützung im Haushalt und bei der Bewältigung des Pflegealltags, einschließlich Kochen, Einkaufen, Fensterputzen und haushaltsnahen Dienstleistungen.
Wir helfen auch bei der Tagesplanung, insbesondere für Demenzkranke, und bieten Gedächtnistraining an. Zur Aktivierung des Pflegebedürftigen fördern wir Unterhaltung durch Gespräche, Zeitung lesen/vorlesen und Gesellschaftsspiele.
Wir begleiten auch zu Spaziergängen, Veranstaltungen und Ausflügen. Grundpflegeleistungen sind jedoch nicht erstattungsfähig. Unser Ziel ist es, jedem Pflegebedürftigen eine individuelle Betreuung zu bieten. Wi beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Pflegeversicherung.